Kolping-Stiftung in Paraguay

Familie im Mittelpunkt

 

Leitlinien zur Familienarbeit

I. Zur Ausgangssituation

(1) Die Gegenwart ist gekennzeichnet durch gewaltige Veränderungen und Umbrüche in allen Bereichen des Lebens in Staat, Gesellschaft, Wirtschaft, Politik, Technik, Religion. Dieser Wandel geht einher mit der Auflösung traditioneller Sinnsysteme und der Pluralisierung von Normen und Wertvorstellungen. Die Auswirkungen dieser Prozesse berühren alle Institutionen und Lebensformen, besonders auch das Verständnis von Ehe und Familie. Das Verständnis von Familie reicht heute vom grundlegenden Verständnis als Gemeinschaft geschlechtsverschiedener Personen als Keimzelle jeglicher menschlichen Gesellschaft bis hin zum Verständnis der Familie als numerische Gemeinschaft von Menschen.

(2) Die Veränderungen im Verständnis von Familie werden der Familie oft von außen aufgedrängt. Der Familie wird sozusagen durch Dritte ein "anderes" Verständnis nahegelegt. Dieses der Familie aufgedrängte Verständnis weist in der Regel das Selbstverständnis von Familie als originäre Gemeinschaft zurück und interpretiert Familie als willkürliche Anhäufung von Menschen. Der Familie von außen aufgedrängte Verständnisse weiten sich vor allem in den Industriestaaten aus.

(3) Änderungen und Wandlungen des Familienbegriffes werden zunehmend diskutiert. In manchen Ländern ist eine teilweise Abkehr von der Auffassung hinsichtlich der Bedeutung von Familie für Gesellschaft bzw. Gesellschaft für Familie bereits vollzogen. In Abkehr vom Verständnis der Familie als natürlicher Keimzelle für jede Gesellschaft wird die Meinung propagiert von der allzuständigen Gesellschaft, die der Familie bestimmte Aufgaben zuweist. Diese faktische Umkehrung der natürlichen Verhältnisse Familie und Gesellschaft hat den Verlust an Bedeutung der Familie für die Gesellschaft zur Folge. Damit wird Familie zum beliebigen Instrument der Gesellschaft.

(4) Die Wandlungen und Entwicklungen der Auffassungen über das Selbstverständnis von Familie werden oft als Tatsache oder als neue theoretische Erkenntnisse dar- gestellt. Vielfach haben diese Veränderungen aber auch in der entsprechenden ideologischen Ausrichtung ihrer Verfechter ihre Begründung. Es ist eine theoretische und praktische Polarisierung des Familienverständnisses zum Schaden der Familie festzustellen.

II. Zu Selbstverständnis, Bedeutung und Aufgaben von Familie in den Grundlagen des Kolpingwerkes

(5) Das Familienverständnis des Kolpingwerkes

Das Kolpingwerk versteht Familie als die naturgegebene und universelle Gemeinschaft, die als freiwillige auf der Basis der Ehe gestiftete lebenslange (Wohnungs-, Wirtschafts- und Geschlechts-) Gemeinschaft von Mann und Frau mit eigenen oder adoptierten Kindern (Kernfamilie) entsteht. Die Großfamilie ist eine über die Kernfamilie hinausreichende Gemeinschaft. Das Zusammenleben eines Elternteils mit Kindern wird als Teilfamilie verstanden.

(6) Programm des Internationalen Kolpingwerkes (1982)

"Ehe und Familie stellen für das Kolpingwerk die wichtigste Voraussetzung zur personalen Entfaltung des Menschen und damit auch für die Entwicklung einer menschenwür- digen Gesellschaft dar. Das Kolpingwerk tritt für die ange- messene Würdigung und Sicherung von Ehe und Familie in Gesellschaft und Politik ein. Seine Mitglieder will es an- regen und befähigen, Zeugnis abzulegen für die Werte von Ehe und Familie und zugleich Aufgaben und Möglichkeiten eines gesellschaftlichen Dienstes der Familie wahrzuneh- men."


(7) Gesellschaftspolitische Leitlinien des Internationalen Kolpingwerkes (1992)

"Familie als Keimzelle jeglicher menschlichen Gemeinschaft ist durch entsprechende Hilfen des Gesetzgebers zu erhalten und zu stärken. Zum Abbau zahlreicher über- kommener sozialer Mißstände und Nöte des Menschen ist Familie als natürliche Gemeinschaft unersetzbar; der Gesetzgeber hat daher diese Gemeinschaft zu schützen." Der Gesetzgeber hat dieser Urzelle von Gemeinschaft eigene Rechte zu garantieren. Der Familienrechtskatalog von "Familiaris consortio" ist ein Beispiel dafür.


(8) Familie als Hauskirche

Familie als natürliche Gemeinschaft ist gerade für junge Menschen die erste Gemeinschaft für das Erleben und Leben auch von Religion. Eltern, erwachsenen Familien- mitglieder eröffnen durch ihr partnerschaftliches, gläubiges Miteinander und Füreinander jungen Menschen den Wert und die Bedeutung von Religion; sie leben und vermitteln damit Gemeinschaft Kirche und die mit dieser Gemeinschaft verbundenen religiösen Werte für das Handeln und Verhalten ihrer Kinder. Eine situations- und lebenswelt- nahe Kirche wird dort in den Familien erfahrbar, wo in der Lebensgemeinschaft Hoffnung und Angst, Trauer und Freude auch im Glauben erlebt und gefeiert werden. Familie als Hauskirche ist eine unverzichtbare Basis und Sicherung für Weltkirche.


(9) Familie als natürliche Gemeinschaft für Wertevermitt- lung

Familie ist als Kern- wie auch als Groß- oder Teilfamilie eine natürliche Gemeinschaft zur Vermittlung und Einübung von notwendigen personalen, sozialen und kulturellen Werten. Familie ist damit Keimzelle in der umfassenden Bedeutung für jegliche menschliche Gesellschaft. Ohne ein Mindestmaß von sozialer Verantwortung ist menschenwürdiges Zusam- menleben in keiner Gesellschaft möglich. Familie als Urge- meinschaft zur Wertevermittlung und Werteeinübung ist Garant für Erhaltung und Entfaltung einer Gesellschaft.

III. Eckwerte, Leitlinien und Umsetzungshinweise des Kolpingwerkes zur Familienarbeit

Aus der gegenwärtigen Situation von Familie ergeben sich für das Internationale Kolpingwerk vor allem folgende Eckwerte und Leitlinien für seine Familienarbeit:


(10) Fachinformation über Ehe als Grundlage für Familie

Ehe ist die institutionalisierte Form von Gleichwertigkeit und Gleichrangigkeit von Frau und Mann. Psychologische, soziologische, nicht zuletzt wirtschaftliche o.a. Begrün- dungen können dafür beansprucht werden. Das Christen- tum übernahm diese Argumentationen und stärkte Ehe durch Anerkennung als Sakrament. Diese und weitere kulturgeschichtliche Ansätze, Begründungen und Zusam- menhänge, sowie das Verständnis von Ehe als Zeichen des Bundes zwischen Gott und den Menschen müssen in der Bildungsarbeit des Kolpingwerkes vermittelt und sozial- pädagogisch aufgearbeitet werden. Je mehr Fachinfor- mation über Ehe als Grundlage für Familien aufgearbeitet werden, um so eher sind Gleichwertigkeit und Gleichran- gigkeit der Menschenwürde von Frau und Mann in der Gesellschaft sowie das Verständnis der Ehe als stabiles Fundament für Familie gesichert.


(11) Sachinformationen über das natürliche Selbstverständnis von Familie

Gegenwärtige Familienverständnisse (Mutter und Vater mit eigenen und/oder adoptierten Kindern, Ein-Eltern-Familie, Klein- oder Großfamilie, Großelternfamilie, u.v.a.) sind auf der Basis eines umfassenden und wissenschaftlich gesicherten Menschenverständnisses zu analysieren und sachlich und fachlich aufzuarbeiten. Familie als alle Kulturen begründende und zugleich überdauernde natürliche Gemeinschaft von Mann und Frau mit Kindern ist unab- hängig von ihren konkreten historischen oder aktuellen Formen darzustellen. Rechte und Pflichten der Eltern und ihre Bedeutung für die Entfaltung des jungen Menschen sind in Darstellung, Begründung und Konsequenzen besonders hervorzuheben. Diese Sach- und Fachinfor- mationen über die Familie müssen von den Kolpingsfamilien und ihren übergeordneten Gliederungen durchgängig und offensiv in die Bildungsarbeit für die Mitglieder und eine breitere Öffentlichkeit eingebracht werden. Je mehr Sach- und Fachinformationen über Familie als natürliche Lebens- gemeinschaft von Mann und Frau mit Kindern übermittelt werden, um so gefestigter ist die ursprüngliche Gemein- schaft Familie, und um so mehr umfassende Entfaltungs- möglichkeiten eröffnet sie dem Menschen.

(12) Ehevorbereitende, ehe- und familienbegleitende Bildung

Partnerschaft in Ehe und Familie sind ständige Einübungs- prozesse der betroffenen Gemeinschaftsmitglieder. Das immer neue Sich-Finden der Partner, das stets zu erneu- ernde Gemeinschaftsverständnis und -verhältnis sind sowohl durch Information und Diskussion zu fördern als auch durch entsprechende praktische Angebote zu stärken, zum Beispiel mit anderen Familien erlebte Freizeiten und Feste. In besonderer Weise ist im Rahmen der Bildungsarbeit des Kolpingwerkes auf die Bedeutung der sakramentalen Ehe als Basis einer lebenslangen Gemeinschaft hinzuweisen. Es sind gezielte Angebote zu entwickeln, um vor allem junge Menschen auf die sakramentale Eheschließung vorzubereiten. Je mehr ehevorbereitende, ehe- und familienbegleitende Angebote wirksam werden, um so eher wird partnerschaftliches Verhalten verstanden und eingeübt, die Gemeinschaft Familie gestärkt und soziales Engagement für Gesellschaft begründet.


(13) Familie als originäre Erziehungs-, Wohnungs- und Wirtschaftsgemeinschaft mit eigenen Rechten

Der natürlichen Gemeinschaft Familie kommen originäre Rechte und Pflichten hinsichtlich der Erziehung und Entfaltung ihrer Kinder zu. Die damit gekoppelten Sozialisationsaufgaben, ebenso Beschaffung, Sicherung und Gestaltung von Wohnung und die dazu gehörenden wirtschaftlichen Voraussetzungen sind als originäre Grundrechte von und für Familie zu katalogisieren. Der Grundrechtskatalog von "familiaris consortio" (Ziffer 46) kann und soll dafür Ansatz und Leitlinie sein. Die Politik hat - subsidiär - diese Bemühungen zu gewährleisten und zu unterstützen. Sammlung und Forderung solcher familialen Grundrechte, Diskussion und Information darüber und deren Einbringung in die jeweils gegebenen gesetz- geberischen Gremien sind unverzichtbare Aufgaben für Bildungsmaßnahmen und Aktionen der Kolpingsfamilie und des Kolpingwerkes. Je mehr Grundrechte der Familien als Eigenrechte gesichert sind, um so menschenwürdiger ist die jeweilige Ordnung des menschlichen Zusammenlebens.


(14) Bildungsangebote für Eltern in besonderen Lebenslagen

Die Familie ist heute durch vielfältige Lebenssituationen und unterschiedliche Lebenslagen gekennzeichnet. Ein-Eltern-Familie, Geschiedene und wiederverheiratete Eltern mit Kindern, Kinder- Großeltern-Familie, Kleinkinderfamilien mit ganztägig außer Haus beschäftigten Eltern, Familien, die aufgrund der außerörtlichen Erwerbsarbeit eines Partners langfristig getrennt leben, Familien in Armutssituationen oder Familien, die aus vielerlei Gründen am Rande der Gesellschaft stehen, können dafür neben weiteren Beispielen genannt werden. Solche unterschied- lichen Situationen bedürfen der besonderen Aufmerk- samkeit und besonderen Hilfe und Unterstützung. Es müssen spezielle Angebote für die betroffenen Familien und Familienmitglieder erarbeitet werden wie Formen der Nachbarschaftshilfe, Gesprächskreise, praktische Erziehungshilfen, gezielte Bildungsangebote für besondere Familiensituations- und Lebenslagen usw. Je mehr Familien in besonderen Lebenslagen in Gesellschaft durch Bildung und praktische Hilfen integriert werden können, um so eher sind Chancengerechtigkeit und Menschenwürde in einer Gesellschaft auch praktisch möglich.


(15) Besondere Schutzwürdigkeit des ungeborenen Kindes

Das Recht auf Leben ist heute als Menschenrecht unbestritten. Die Rechte des Kindes werden international verdeutlicht und katalogisiert (UNO-Charta der Rechte des Kindes, EG-Charta der Rechte des Kindes, Charta der Familienrechte des Heiligen Stuhls). In verschiedenen nationalen Rechtsordnungen wird trotzdem insbesondere in Berufung auf liberalistische Ansprüche das Leben des ungeborenen Kindes der Verfügbarkeit der Mutter auszusetzen versucht. Über solche und analoge Sach- verhalte und Tatbestände ist in Kolpingsfamilien und ihren übergeordneten Gruppierungen sachlich und fachlich zu informieren und grundsätzlich für das Leben eines jeden, insbesondere des schutzlosen, wehrlosen, sprachlosen und schuldlosen Lebens des ungeborenen Kindes, zu motivieren. Der Gesetzgeber ist mit allem Nachdruck auf den besonderen Schutz dieses Rechtsgutes hinzuweisen. Je unantastbarer menschliches Leben als Grundwert anerkannt wird, um so schutzwürdiger ist dessen Rangordnung als Rechtsgut.


(16) Familie als Einheit von Lebens- und Arbeitswelt

In verschiedenen Gesellschaften ist auch heute Familie eine Einheit von Lebens- und Arbeitswelt. Die Familienmit- glieder übernehmen, geprägt durch kulturell bedingte unterschiedliche Rollenzuweisungen, Aufgaben bei der Gestaltung des Familienlebens und der Erledigung der für den Unterhalt der Familie anfallenden Arbeiten in der Landwirtschaft bzw. häuslichen Produktion. Eine so erlebte Familiengemeinschaft vermittelt den Mitgliedern unmittelbar und ständig ihre gemeinsame Herkunft und ihr wechselseitiges Aufeinander-angewiesen-sein. Das Gefühl der Zusammengehörigkeit und das Erleben der Familie als Ort des gemeinsamen Arbeitens zur Sicherung der Lebensbedürfnisse stärkt die Familie als Gemeinschaft immer wieder neu und festigt ihren Zusammenhalt. Je mehr Familie als Einheit von Lebens- und Arbeitswelt von den betroffenen Familienmitgliedern mitgestaltet wird, um so ganzheitlicher wird Familie für ihre Mitglieder erfahrbar und folglich als Einheit gestärkt.


(17) Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Beide Elternteile sind für Erhaltung und Gestaltung ihrer familialen Lebensbedürfnisse verantwortlich. In allen modernen Industriegesellschaften sind beide Elternteile teils auf Erwerbsarbeit angewiesen, teils wünschen sie selbst die Beschäftigung außer Haus. Dabei werden Arbeiten innerhalb und außerhalb der Familie partner- schaftlich vollzogen. Über diese und weitere zeit- und räumlich bedingten unterschiedlichen Formen des Verhältnisses von Familie und Beruf ist in Bildungsveran-staltungen der Kolpingsfamilie bzw. des Kolpingwerkes zu informieren. Ziel solcher Information und Diskussion muß es sein, die für die Gemeinschaft Familie einschließlich all ihrer Mitglieder jeweils optimale Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erreichen. Dabei muß auch über neue Formen der Organisation der Arbeitswelt nachgedacht und müssen entsprechende Vorschläge offensiv in die gesellschafts- politische Diskussion eingebracht werden. Je umfassender die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gelingt, um so gefestigter wird Familie auch bei zunehmender Erwerbs- arbeit beider Elternteile bleiben.


(18) Erneuerung und Ausgestaltung der Kolpingsfamilie als familienhafte Gemeinschaft

Seit seiner Gründung ist das Kolpingwerk durch seine Familienhaftigkeit gekennzeichnet. Zwischen den Mitgliedern besteht eine besondere Verbundenheit, die - wie in der Familie - auf der wechselseitigen ganzheitlichen Annahme und Ernstnahme der Person beruht. Sie kann sich entsprechend auf Frauen und Männer unterschied-lichen Alters und Standes erstrecken. In der so verstandenen Kolpingsfamilie als familienhafter Gemeinschaft kann partnerschaftliches Verhalten als Grundlage für Ehe und Familie eingeübt werden. Die Kolpingsfamilie kann als familienhafte Gemeinschaft Aufgaben wahrnehmen, die in traditionellen Gesellschaften oftmals von der Großfamilie übernommen wurden. Sie wirkt dabei als solidarische Gemeinschaft, in der Familien und Familienmitglieder Stütze und Halt erfahren, wenn die Leistungsfähigkeit der eigenen Familie überfordert ist. Gerade für Teilfamilien eröffnet die Kolpingsfamilie einen Erlebnis- und Erfahrungsraum, der die begrenzten Erfahrungen für Kinder in einer Teilfamilie ergänzt. Je mehr in Kolpingsfamilien für die Mitglieder das Spezifikum Familienhaftigkeit erlebbar wird, desto förderlicher wirkt dies auf die Familien der Mitglieder.


(19) Thematisierung der Lebenswelt Familie in Programm und Aktionen der Kolpingsfamilie und des Kolpingwerkes

Das Kolpingwerk versteht sich nach dem Programm als "die von Adolph Kolping gegründete und geprägte katholische familienhafte und lebensbegleitende Bildungs- und Aktionsgemeinschaft" (Innsbrucker Programm, Ziffer 1). Die Gesellschaftspolitischen Leitlinien des Internationalen Kolpingwerkes verdeutlichen diese programmatischen Aussagen. Nach diesem Selbstverständnis sind auch alle ehe- und familienbezogenen Themenbereiche in die Bildungs- und Aktionsprogramme der Kolpingsfamilien und deren verschiedenen Zusammenschlüsse aufzunehmen und auch tatsächlich umzusetzen. Information, Diskussion und Reflexion über Lebenswelt, Ehe und Familie und entsprechende Aktionen müssen Eckwerte und Leitlinien der Arbeit einer jeden Kolpingsfamilie, eines jeden Diözesanverbandes und der Nationalverbände sein. Je mehr die Lebenswelt Ehe und Familie in Programm und Aktionen des Kolpingwerkes thematisiert wird, um so menschen- und ortsnäher können Ehe und Familie in Kolpingsfamilien erlebbar gemacht werden.


(20) Schaffung von familienergänzenden Angeboten für besondere Zielgruppen

Alleinerziehende, Eltern mit Minimaleinkommen oder sozial benachteiligte Eltern bzw. Elternteile sind zur Beschaffung des notwendigen Lebensunterhaltes auf bezahlte Beschäftigung angewiesen. Insbesondere für solche Familien sollen sich die Kolpingsfamilien oder die über- geordneten Zusammenschlüsse für die Schaffung von einem familienergänzenden Angebot von Kindergärten und Kindertagesstätten einsetzen. Nach Möglichkeit stellen sich Mitglieder der Kolpingsfamilie ehrenamtlich zur Betreuung und Begleitung dieser Einrichtungen für benachteiligte Familien zur Verfügung. Für Familien, die insbesondere aufgrund ihrer Arbeits- und Wohnsituation hinsichtlich Kommunikation und gemeinsamer Aktivitäten beein-trächtigt sind, entwickelt die Kolpingsfamilie Angebote der Nachbarschaftshilfe oder Netzwerke zwischen Familien bzw. Familien und Einzelpersonen. Je mehr familiener-gänzende Maßnahmen für Familien in besonderen Lebens-situationen angeboten werden, um so glaubwürdiger ist die Familienfreundlichkeit der Kolpingsfamilie erlebbar.


(21) Einrichtung von ehrenamtlichen Kolping-Familien-Beratungsdiensten

Gesellschaftliche, wirtschaftliche und nicht zuletzt sozialgesetzliche Bedingungen und Bestimmungen führen zu unterschiedlichen Möglichkeiten, Rechten und Pflichten für Ehe und Familie. Fehlende Informationen über solche Regelungen führen oft zu materiellen wie auch immateriellen Notsituationen für Ehe und Familie. In vielen Kolpingsfamilien sind Fachleute vertreten, die für unter- schiedliche Bereiche wie Rechtsfragen, Wirtschaftsfragen, medizinische und psychologische Probleme sowie pädagogische Fragen Familien mit Erfolg beraten und begleiten können. Kolpingsfamilien können daher orts- und menschennah wichtige Informationen und Beratung für Ehe und Familie vermitteln. Es wird dringend empfohlen, in den Kolpingsfamilien einen ehrenamtlichen Beratungs- dienst für Ehe- und Familienfragen einzurichten. Engagierte, sachlich qualifizierte und fachlich informierte, vertrauenswürdige und verschwiegene Personen bieten ehrenamtlich einen sozialen Dienst vor Ort Mitgliedern und Nichtmitgliedern an. Je mehr menschennahe Beratungs- hilfen betroffenen Familien geboten werden, um so glaubwürdiger wird das Eintreten des Kolpingwerks für den hohen Stellenwert von Familie in Gesellschaft.


(22) Angebote von Familienerholungsmöglichkeiten

Familien sind im Vergleich zu Ehepartnern und zu einzelnen (singles) - wenn auch nationalstaatlich unterschiedlich - in der Wahrnehmung von Erholungsmöglichkeiten und in der Teilnahme an Bildungs- und Kulturangeboten vor allem finanziell benachteiligt. Zur Minderung solcher und analoger gesellschaftlicher und auch politischer Defizite bieten Nationalverbände des Kolpingwerkes besondere Erholungsmöglichkeiten an. Für die Einrichtung dieser Familienerholungsmöglichkeiten ist die Unterstützung des Gesetzgebers anzustreben und wegen der Bedeutung von Familie für Gesellschaft auch einzufordern. Die nationalen Kolpingwerke sollten Pilotträger von Familienerholungsein- richtungen sein. Je mehr qualifizierte Familienerholungs- möglichkeiten angeboten werden können, um so konkreter wird das Kolpingwerk als familienfreundlicher Sozialverband erlebbar.


(23) Problematisierung der Lebenswelt Ehe und Familie in der Wirtschaft

Wirtschaft stellt Mittel zur Bedürfnisbefriedigung durch Waren und Dienstleistungen für die Gesellschaft und damit auch für die Familie zur Verfügung. Die bei der Güterer- stellung bzw. der Bereitstellung von Dienstleistungen erforderliche Arbeitskraft wird ausschließlich direkt oder indirekt von den Familien zur Verfügung gestellt. Neben der Versorgung mit Waren und Dienstleistungen bietet die Wirtschaft den Ehepartnern und Familien die notwendige Einkommenssicherung als Entgeld für erbrachte Leistungen.
Die offensichtlich enge Verzahnung der Lebenswelt Ehe und Familie mit der Wirtschaft ist den wirtschaftlich Verantwortlichen immer neu bewußt zu machen. Sie ist auch der Grund dafür, von der Wirtschaft über das Existenzminimum hinaus materielle und immaterielle Unterstützungen einzufordern, da letztlich auch die Wirtschaft von den Leistungen der Familie profitiert. Je mehr die gegenseitige Verwiesenheit der Lebenswelt Ehe und Familie und Wirtschaft bewußt und erlebbar gemacht werden kann, um so größer wird die gegenseitige Offenheit füreinander sein.


(24) Aufwertung der Bedeutung von Ehe und Familie durch die Massenmedien

In vielen Gesellschaften nehmen Einfluß und Macht der Massenmedien zu. Massenmedien haben nicht nur Einfluß auf den Ablauf des familiären Zusammenlebens und das Verhalten der einzelnen Familienmitglieder, sondern die Darstellung des Wertes von Ehe und Familie für Gesellschaft, Staat und Kirche hat auch Einfluß auf das Selbstverständnis von Familien. Die Möglichkeiten der Massenmedien sind nicht allein als Bedrohung zu sehen, sondern auch als Chance zu begreifen. Das Kolpingwerk bemüht sich auf den verschiedensten Ebenen, auch in den Massenmedien zu einer positiven Darstellung der unverzichtbaren Bedeutung von Familie als Keimzelle der Gesellschaft beizutragen.


(25) Verdeutlichung der Lebenswelt Ehe und Familie in der Kirche

Das in den Quellen der Offenbarung, in verschiedensten Dokumenten des kirchlichen Lehramtes, des II. Vatikanischen Konzils, in den Sozialrundschreiben der Päpste, so vor allem in "familiaris consortio" (1981) grundgelegte Ehe- und Familienverständnis, die in diesen Quellen verankerten Ansätze und Leitlinien für Ehe- und Familienarbeit und Familienpolitik sind auch in Verkündigung, Liturgie und Diakonie zu thematisieren, zu verdeutlichen und in möglichst konkreten von Betroffenen erlebbaren Formen umzusetzen. Dazu zählen: die gezielte Ausfaltung einer differenzierten Familienpastoral, die regelmäßige Gestaltung von Familiengottesdiensten, theologische Informationen, gezielte Angebote für Familienangehörige konfessionsverschiedener Ehen und Begründung des Fundamentes des sakramentalen Eheverständnisses u.v.a. Je deutlicher Kirche die Lebenswelt von Ehe und Familie in ihren theologischen Angeboten und Diensten aufgreift und umsetzt, um so menschennäher ereignet sich Ortskirche.


(26) Gewährleistung und Sicherung menschenwürdiger Gegebenheiten von Ehe und Familie durch Gesetze

Die originären Gemeinschaften Ehe und Familie sind von nationalen Gesetzgebern zu gewährleisten, zu sichern und deren Aufgaben und Funktionen subsidiär zu unterstützen. Ehe und Familie sind als Urgemeinschaften auch in internationalen Katalogen zu verankern. Diese und weitere Forderungen werden Mitglieder des Kolpingwerkes, die nationalen Kolpingwerke und das Internationale Kolpingwerk ausdrücklich und nachdrücklich immer wieder direkt oder indirekt in die jeweils relevanten politischen Organe einbringen. Gesetzliche Gewährleistung und Sicherung der Eigenheiten von Ehe und Familie sind gerade in einer Zeit verschiedener technischer, gesellschaftlicher, wirtschaftlicher, religiöser und politischer Entwicklungen dringendst geboten. Je deutlicher Ehe und Familie durch nationale Gesetze und internationale Kataloge gewähr- leistet werden und gesichert sind, um so gesicherter sind Gesellschaft und Kultur, um so menschenwürdiger wird menschliches Zusammenleben gestaltbar und erlebbar sein.

IV. Abschluss und Aufforderung

Das Kolpingwerk wird in allen seinen Gruppierungen und auf allen Ebenen sich für Wert und Bedeutung der Familie für Gesellschaft, Staat und Kirche einsetzen.
Im besonderen bemüht sich der Verband um Stiftung, Erhaltung und Gestaltung eines menschenwürdigen Familienlebens und dessen Sicherung und Gewährleistung durch eigene Rechte der Familie. Alle Mitglieder des Kolpingwerkes und Personen, die diese Leitlinien unterstützen möchten, sind aufgefordert, diese Aufgaben des Verbandes mit und für die Familie nach Kräften in Wort und Tat zu unterstützen.

 

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Von den Mennoniten lernen

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Ein zitierter Bericht von:
Heinrich Dyck und Hans
Theodor Regier.

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