Leitlinien zur Familienarbeit
I. Zur Ausgangssituation
(1) Die Gegenwart ist gekennzeichnet durch gewaltige Veränderungen und
Umbrüche in allen Bereichen des Lebens in Staat, Gesellschaft, Wirtschaft,
Politik, Technik, Religion. Dieser Wandel geht einher mit der Auflösung
traditioneller Sinnsysteme und der Pluralisierung von Normen und Wertvorstellungen.
Die Auswirkungen dieser Prozesse berühren alle Institutionen und Lebensformen,
besonders auch das Verständnis von Ehe und Familie. Das Verständnis
von Familie reicht heute vom grundlegenden Verständnis als Gemeinschaft
geschlechtsverschiedener Personen als Keimzelle jeglicher menschlichen Gesellschaft
bis hin zum Verständnis der Familie als numerische Gemeinschaft von Menschen.
(2) Die Veränderungen im Verständnis von Familie werden der Familie
oft von außen aufgedrängt. Der Familie wird sozusagen durch Dritte
ein "anderes" Verständnis nahegelegt. Dieses der Familie aufgedrängte
Verständnis weist in der Regel das Selbstverständnis von Familie als
originäre Gemeinschaft zurück und interpretiert Familie als willkürliche
Anhäufung von Menschen. Der Familie von außen aufgedrängte Verständnisse
weiten sich vor allem in den Industriestaaten aus.
(3) Änderungen und Wandlungen des Familienbegriffes werden zunehmend
diskutiert. In manchen Ländern ist eine teilweise Abkehr von der Auffassung
hinsichtlich der Bedeutung von Familie für Gesellschaft bzw. Gesellschaft
für Familie bereits vollzogen. In Abkehr vom Verständnis der Familie
als natürlicher Keimzelle für jede Gesellschaft wird die Meinung propagiert
von der allzuständigen Gesellschaft, die der Familie bestimmte Aufgaben
zuweist. Diese faktische Umkehrung der natürlichen Verhältnisse Familie
und Gesellschaft hat den Verlust an Bedeutung der Familie für die Gesellschaft
zur Folge. Damit wird Familie zum beliebigen Instrument der Gesellschaft.
(4) Die Wandlungen und Entwicklungen der Auffassungen über das Selbstverständnis
von Familie werden oft als Tatsache oder als neue theoretische Erkenntnisse dar-
gestellt.
Vielfach haben diese Veränderungen aber auch in der entsprechenden ideologischen
Ausrichtung ihrer Verfechter ihre Begründung. Es ist eine theoretische und
praktische Polarisierung des Familienverständnisses zum Schaden der Familie
festzustellen.
II. Zu Selbstverständnis, Bedeutung und Aufgaben von Familie in den Grundlagen
des Kolpingwerkes
(5) Das Familienverständnis des Kolpingwerkes
Das Kolpingwerk versteht Familie als die naturgegebene und universelle Gemeinschaft,
die als freiwillige auf der Basis der Ehe gestiftete lebenslange (Wohnungs-,
Wirtschafts- und Geschlechts-) Gemeinschaft von Mann und Frau mit eigenen oder
adoptierten Kindern (Kernfamilie) entsteht. Die Großfamilie ist eine über
die Kernfamilie hinausreichende Gemeinschaft. Das Zusammenleben eines Elternteils
mit Kindern wird als Teilfamilie verstanden.
(6) Programm des Internationalen Kolpingwerkes (1982)
"Ehe und Familie stellen für das Kolpingwerk die wichtigste Voraussetzung
zur personalen Entfaltung des Menschen und damit auch für die Entwicklung
einer menschenwür- digen Gesellschaft dar. Das Kolpingwerk tritt für
die ange- messene Würdigung und Sicherung von Ehe und Familie in Gesellschaft
und Politik ein. Seine Mitglieder will es an- regen und befähigen, Zeugnis
abzulegen für die Werte von Ehe und Familie und zugleich Aufgaben und Möglichkeiten
eines gesellschaftlichen Dienstes der Familie wahrzuneh- men."
(7) Gesellschaftspolitische Leitlinien des Internationalen Kolpingwerkes (1992)
"Familie als Keimzelle jeglicher menschlichen Gemeinschaft ist durch
entsprechende Hilfen des Gesetzgebers zu erhalten und zu stärken. Zum Abbau
zahlreicher über- kommener sozialer Mißstände und Nöte des
Menschen ist Familie als natürliche Gemeinschaft unersetzbar; der Gesetzgeber
hat daher diese Gemeinschaft zu schützen." Der Gesetzgeber hat dieser
Urzelle von Gemeinschaft eigene Rechte zu garantieren. Der Familienrechtskatalog
von "Familiaris consortio" ist ein Beispiel dafür.
(8) Familie als Hauskirche
Familie als natürliche Gemeinschaft ist gerade für junge Menschen
die erste Gemeinschaft für das Erleben und Leben auch von Religion. Eltern,
erwachsenen Familien- mitglieder eröffnen durch ihr partnerschaftliches,
gläubiges
Miteinander und Füreinander jungen Menschen den Wert und die Bedeutung von
Religion; sie leben und vermitteln damit Gemeinschaft Kirche und die mit dieser
Gemeinschaft verbundenen religiösen Werte für das Handeln und Verhalten
ihrer Kinder. Eine situations- und lebenswelt- nahe Kirche wird dort in den Familien
erfahrbar, wo in der Lebensgemeinschaft Hoffnung und Angst, Trauer und Freude
auch im Glauben erlebt und gefeiert werden. Familie als Hauskirche ist eine unverzichtbare
Basis und Sicherung für Weltkirche.
(9) Familie als natürliche Gemeinschaft für Wertevermitt- lung
Familie ist als Kern- wie auch als Groß- oder Teilfamilie eine natürliche
Gemeinschaft zur Vermittlung und Einübung von notwendigen personalen, sozialen
und kulturellen Werten. Familie ist damit Keimzelle in der umfassenden Bedeutung
für jegliche menschliche Gesellschaft. Ohne ein Mindestmaß von sozialer
Verantwortung ist menschenwürdiges Zusam- menleben in keiner Gesellschaft
möglich. Familie als Urge- meinschaft zur Wertevermittlung und Werteeinübung
ist Garant für Erhaltung und Entfaltung einer Gesellschaft.
III. Eckwerte, Leitlinien und Umsetzungshinweise des Kolpingwerkes zur Familienarbeit
Aus der gegenwärtigen Situation von Familie ergeben sich für das
Internationale Kolpingwerk vor allem folgende Eckwerte und Leitlinien für
seine Familienarbeit:
(10) Fachinformation über Ehe als Grundlage für Familie
Ehe ist die institutionalisierte Form von Gleichwertigkeit und Gleichrangigkeit
von Frau und Mann. Psychologische, soziologische, nicht zuletzt wirtschaftliche
o.a. Begrün- dungen können dafür beansprucht werden. Das Christen-
tum übernahm
diese Argumentationen und stärkte Ehe durch Anerkennung als Sakrament. Diese
und weitere kulturgeschichtliche Ansätze, Begründungen und Zusam- menhänge,
sowie das Verständnis von Ehe als Zeichen des Bundes zwischen Gott und den
Menschen müssen in der Bildungsarbeit des Kolpingwerkes vermittelt und sozial-
pädagogisch
aufgearbeitet werden. Je mehr Fachinfor- mation über Ehe als Grundlage für
Familien aufgearbeitet werden, um so eher sind Gleichwertigkeit und Gleichran-
gigkeit
der Menschenwürde von Frau und Mann in der Gesellschaft sowie das Verständnis
der Ehe als stabiles Fundament für Familie gesichert.
(11) Sachinformationen über das natürliche Selbstverständnis von
Familie
Gegenwärtige Familienverständnisse (Mutter und Vater mit eigenen
und/oder adoptierten Kindern, Ein-Eltern-Familie, Klein- oder Großfamilie,
Großelternfamilie, u.v.a.) sind auf der Basis eines umfassenden und wissenschaftlich
gesicherten Menschenverständnisses zu analysieren und sachlich und fachlich
aufzuarbeiten. Familie als alle Kulturen begründende und zugleich überdauernde
natürliche Gemeinschaft von Mann und Frau mit Kindern ist unab- hängig
von ihren konkreten historischen oder aktuellen Formen darzustellen. Rechte und
Pflichten der Eltern und ihre Bedeutung für die Entfaltung des jungen Menschen
sind in Darstellung, Begründung und Konsequenzen besonders hervorzuheben.
Diese Sach- und Fachinfor- mationen über die Familie müssen von den
Kolpingsfamilien
und ihren übergeordneten Gliederungen durchgängig und offensiv in die
Bildungsarbeit für die Mitglieder und eine breitere Öffentlichkeit
eingebracht werden. Je mehr Sach- und Fachinformationen über Familie als
natürliche Lebens- gemeinschaft von Mann und Frau mit Kindern übermittelt
werden, um so gefestigter ist die ursprüngliche Gemein- schaft Familie,
und
um so mehr umfassende Entfaltungs- möglichkeiten eröffnet sie dem Menschen.
(12) Ehevorbereitende, ehe- und familienbegleitende Bildung
Partnerschaft in Ehe und Familie sind ständige Einübungs- prozesse
der betroffenen Gemeinschaftsmitglieder. Das immer neue Sich-Finden der Partner,
das stets zu erneu- ernde Gemeinschaftsverständnis und -verhältnis
sind
sowohl durch Information und Diskussion zu fördern als auch durch entsprechende
praktische Angebote zu stärken, zum Beispiel mit anderen Familien erlebte
Freizeiten und Feste. In besonderer Weise ist im Rahmen der Bildungsarbeit des
Kolpingwerkes auf die Bedeutung der sakramentalen Ehe als Basis einer lebenslangen
Gemeinschaft hinzuweisen. Es sind gezielte Angebote zu entwickeln, um vor allem
junge Menschen auf die sakramentale Eheschließung vorzubereiten. Je mehr
ehevorbereitende, ehe- und familienbegleitende Angebote wirksam werden, um so
eher wird partnerschaftliches Verhalten verstanden und eingeübt, die Gemeinschaft
Familie gestärkt und soziales Engagement für Gesellschaft begründet.
(13) Familie als originäre Erziehungs-, Wohnungs- und Wirtschaftsgemeinschaft
mit eigenen Rechten
Der natürlichen Gemeinschaft Familie kommen originäre Rechte und
Pflichten hinsichtlich der Erziehung und Entfaltung ihrer Kinder zu. Die damit
gekoppelten Sozialisationsaufgaben, ebenso Beschaffung, Sicherung und Gestaltung
von Wohnung und die dazu gehörenden wirtschaftlichen Voraussetzungen sind
als originäre Grundrechte von und für Familie zu katalogisieren. Der
Grundrechtskatalog von "familiaris consortio" (Ziffer 46) kann und
soll dafür Ansatz und Leitlinie sein. Die Politik hat - subsidiär -
diese Bemühungen zu gewährleisten und zu unterstützen. Sammlung
und Forderung solcher familialen Grundrechte, Diskussion und Information darüber
und deren Einbringung in die jeweils gegebenen gesetz- geberischen Gremien sind
unverzichtbare Aufgaben für Bildungsmaßnahmen und Aktionen der Kolpingsfamilie
und des Kolpingwerkes. Je mehr Grundrechte der Familien als Eigenrechte gesichert
sind, um so menschenwürdiger ist die jeweilige Ordnung des menschlichen
Zusammenlebens.
(14) Bildungsangebote für Eltern in besonderen Lebenslagen
Die Familie ist heute durch vielfältige Lebenssituationen und unterschiedliche
Lebenslagen gekennzeichnet. Ein-Eltern-Familie, Geschiedene und wiederverheiratete
Eltern mit Kindern, Kinder- Großeltern-Familie, Kleinkinderfamilien mit
ganztägig außer Haus beschäftigten Eltern, Familien, die aufgrund
der außerörtlichen Erwerbsarbeit eines Partners langfristig getrennt
leben, Familien in Armutssituationen oder Familien, die aus vielerlei Gründen
am Rande der Gesellschaft stehen, können dafür neben weiteren Beispielen
genannt werden. Solche unterschied- lichen Situationen bedürfen der besonderen
Aufmerk- samkeit und besonderen Hilfe und Unterstützung. Es müssen
spezielle
Angebote für die betroffenen Familien und Familienmitglieder erarbeitet
werden wie Formen der Nachbarschaftshilfe, Gesprächskreise, praktische Erziehungshilfen,
gezielte Bildungsangebote für besondere Familiensituations- und Lebenslagen
usw. Je mehr Familien in besonderen Lebenslagen in Gesellschaft durch Bildung
und praktische Hilfen integriert werden können, um so eher sind Chancengerechtigkeit
und Menschenwürde in einer Gesellschaft auch praktisch möglich.
(15) Besondere Schutzwürdigkeit des ungeborenen Kindes
Das Recht auf Leben ist heute als Menschenrecht unbestritten. Die Rechte des
Kindes werden international verdeutlicht und katalogisiert (UNO-Charta der Rechte
des Kindes, EG-Charta der Rechte des Kindes, Charta der Familienrechte des Heiligen
Stuhls). In verschiedenen nationalen Rechtsordnungen wird trotzdem insbesondere
in Berufung auf liberalistische Ansprüche das Leben des ungeborenen Kindes
der Verfügbarkeit der Mutter auszusetzen versucht. Über solche und
analoge Sach- verhalte und Tatbestände ist in Kolpingsfamilien und ihren übergeordneten
Gruppierungen sachlich und fachlich zu informieren und grundsätzlich für
das Leben eines jeden, insbesondere des schutzlosen, wehrlosen, sprachlosen und
schuldlosen Lebens des ungeborenen Kindes, zu motivieren. Der Gesetzgeber ist
mit allem Nachdruck auf den besonderen Schutz dieses Rechtsgutes hinzuweisen.
Je unantastbarer menschliches Leben als Grundwert anerkannt wird, um so schutzwürdiger
ist dessen Rangordnung als Rechtsgut.
(16) Familie als Einheit von Lebens- und Arbeitswelt
In verschiedenen Gesellschaften ist auch heute Familie eine Einheit von Lebens-
und Arbeitswelt. Die Familienmit- glieder übernehmen, geprägt durch
kulturell bedingte unterschiedliche Rollenzuweisungen, Aufgaben bei der Gestaltung
des
Familienlebens und der Erledigung der für den Unterhalt der Familie anfallenden
Arbeiten in der Landwirtschaft bzw. häuslichen Produktion. Eine so erlebte
Familiengemeinschaft vermittelt den Mitgliedern unmittelbar und ständig
ihre gemeinsame Herkunft und ihr wechselseitiges Aufeinander-angewiesen-sein.
Das Gefühl der Zusammengehörigkeit und das Erleben der Familie als
Ort des gemeinsamen Arbeitens zur Sicherung der Lebensbedürfnisse stärkt
die Familie als Gemeinschaft immer wieder neu und festigt ihren Zusammenhalt.
Je mehr Familie als Einheit von Lebens- und Arbeitswelt von den betroffenen Familienmitgliedern
mitgestaltet wird, um so ganzheitlicher wird Familie für ihre Mitglieder
erfahrbar und folglich als Einheit gestärkt.
(17) Vereinbarkeit von Familie und Beruf
Beide Elternteile sind für Erhaltung und Gestaltung ihrer familialen
Lebensbedürfnisse verantwortlich. In allen modernen Industriegesellschaften
sind beide Elternteile teils auf Erwerbsarbeit angewiesen, teils wünschen
sie selbst die Beschäftigung außer Haus. Dabei werden Arbeiten innerhalb
und außerhalb der Familie partner- schaftlich vollzogen. Über diese
und weitere zeit- und räumlich bedingten unterschiedlichen Formen des Verhältnisses
von Familie und Beruf ist in Bildungsveran-staltungen der Kolpingsfamilie bzw.
des Kolpingwerkes zu informieren. Ziel solcher Information und Diskussion muß es
sein, die für die Gemeinschaft Familie einschließlich all ihrer Mitglieder
jeweils optimale Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erreichen. Dabei muß auch über
neue Formen der Organisation der Arbeitswelt nachgedacht und müssen entsprechende
Vorschläge offensiv in die gesellschafts- politische Diskussion eingebracht
werden. Je umfassender die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gelingt, um so
gefestigter wird Familie auch bei zunehmender Erwerbs- arbeit beider Elternteile
bleiben.
(18) Erneuerung und Ausgestaltung der Kolpingsfamilie als familienhafte Gemeinschaft
Seit seiner Gründung ist das Kolpingwerk durch seine Familienhaftigkeit
gekennzeichnet. Zwischen den Mitgliedern besteht eine besondere Verbundenheit,
die - wie in der Familie - auf der wechselseitigen ganzheitlichen Annahme und
Ernstnahme der Person beruht. Sie kann sich entsprechend auf Frauen und Männer
unterschied-lichen Alters und Standes erstrecken. In der so verstandenen Kolpingsfamilie
als familienhafter Gemeinschaft kann partnerschaftliches Verhalten als Grundlage
für Ehe und Familie eingeübt werden. Die Kolpingsfamilie kann als familienhafte
Gemeinschaft Aufgaben wahrnehmen, die in traditionellen Gesellschaften oftmals
von der Großfamilie übernommen wurden. Sie wirkt dabei als solidarische
Gemeinschaft, in der Familien und Familienmitglieder Stütze und Halt erfahren,
wenn die Leistungsfähigkeit der eigenen Familie überfordert ist. Gerade
für Teilfamilien eröffnet die Kolpingsfamilie einen Erlebnis- und Erfahrungsraum,
der die begrenzten Erfahrungen für Kinder in einer Teilfamilie ergänzt.
Je mehr in Kolpingsfamilien für die Mitglieder das Spezifikum Familienhaftigkeit
erlebbar wird, desto förderlicher wirkt dies auf die Familien der Mitglieder.
(19) Thematisierung der Lebenswelt Familie in Programm und Aktionen der Kolpingsfamilie
und des Kolpingwerkes
Das Kolpingwerk versteht sich nach dem Programm als "die von Adolph Kolping
gegründete und geprägte katholische familienhafte und lebensbegleitende
Bildungs- und Aktionsgemeinschaft" (Innsbrucker Programm, Ziffer 1). Die
Gesellschaftspolitischen Leitlinien des Internationalen Kolpingwerkes verdeutlichen
diese programmatischen Aussagen. Nach diesem Selbstverständnis sind auch
alle ehe- und familienbezogenen Themenbereiche in die Bildungs- und Aktionsprogramme
der Kolpingsfamilien und deren verschiedenen Zusammenschlüsse aufzunehmen
und auch tatsächlich umzusetzen. Information, Diskussion und Reflexion über
Lebenswelt, Ehe und Familie und entsprechende Aktionen müssen Eckwerte und
Leitlinien der Arbeit einer jeden Kolpingsfamilie, eines jeden Diözesanverbandes
und der Nationalverbände sein. Je mehr die Lebenswelt Ehe und Familie in
Programm und Aktionen des Kolpingwerkes thematisiert wird, um so menschen- und
ortsnäher können Ehe und Familie in Kolpingsfamilien erlebbar gemacht
werden.
(20) Schaffung von familienergänzenden Angeboten für besondere Zielgruppen
Alleinerziehende, Eltern mit Minimaleinkommen oder sozial benachteiligte Eltern
bzw. Elternteile sind zur Beschaffung des notwendigen Lebensunterhaltes auf bezahlte
Beschäftigung angewiesen. Insbesondere für solche Familien sollen sich
die Kolpingsfamilien oder die über- geordneten Zusammenschlüsse für
die Schaffung von einem familienergänzenden Angebot von Kindergärten
und Kindertagesstätten einsetzen. Nach Möglichkeit stellen sich Mitglieder
der Kolpingsfamilie ehrenamtlich zur Betreuung und Begleitung dieser Einrichtungen
für benachteiligte Familien zur Verfügung. Für Familien, die insbesondere
aufgrund ihrer Arbeits- und Wohnsituation hinsichtlich Kommunikation und gemeinsamer
Aktivitäten beein-trächtigt sind, entwickelt die Kolpingsfamilie Angebote
der Nachbarschaftshilfe oder Netzwerke zwischen Familien bzw. Familien und Einzelpersonen.
Je mehr familiener-gänzende Maßnahmen für Familien in besonderen
Lebens-situationen angeboten
werden, um so glaubwürdiger ist die Familienfreundlichkeit der Kolpingsfamilie
erlebbar.
(21) Einrichtung von ehrenamtlichen Kolping-Familien-Beratungsdiensten
Gesellschaftliche, wirtschaftliche und nicht zuletzt sozialgesetzliche Bedingungen
und Bestimmungen führen zu unterschiedlichen Möglichkeiten, Rechten
und Pflichten für Ehe und Familie. Fehlende Informationen über solche
Regelungen führen oft zu materiellen wie auch immateriellen Notsituationen
für Ehe und Familie. In vielen Kolpingsfamilien sind Fachleute vertreten,
die für unter- schiedliche Bereiche wie Rechtsfragen, Wirtschaftsfragen,
medizinische
und psychologische Probleme sowie pädagogische Fragen Familien mit Erfolg
beraten und begleiten können. Kolpingsfamilien können daher orts- und
menschennah wichtige Informationen und Beratung für Ehe und Familie vermitteln.
Es wird dringend empfohlen, in den Kolpingsfamilien einen ehrenamtlichen Beratungs-
dienst
für Ehe- und Familienfragen einzurichten. Engagierte, sachlich qualifizierte
und fachlich informierte, vertrauenswürdige und verschwiegene Personen bieten
ehrenamtlich einen sozialen Dienst vor Ort Mitgliedern und Nichtmitgliedern an.
Je mehr menschennahe Beratungs- hilfen betroffenen Familien geboten werden, um
so glaubwürdiger wird das Eintreten des Kolpingwerks für den hohen
Stellenwert von Familie in Gesellschaft.
(22) Angebote von Familienerholungsmöglichkeiten
Familien sind im Vergleich zu Ehepartnern und zu einzelnen (singles) - wenn
auch nationalstaatlich unterschiedlich - in der Wahrnehmung von Erholungsmöglichkeiten
und in der Teilnahme an Bildungs- und Kulturangeboten vor allem finanziell benachteiligt.
Zur Minderung solcher und analoger gesellschaftlicher und auch politischer Defizite
bieten Nationalverbände des Kolpingwerkes besondere Erholungsmöglichkeiten
an. Für die Einrichtung dieser Familienerholungsmöglichkeiten ist die
Unterstützung des Gesetzgebers anzustreben und wegen der Bedeutung von Familie
für Gesellschaft auch einzufordern. Die nationalen Kolpingwerke sollten
Pilotträger von Familienerholungsein- richtungen sein. Je mehr qualifizierte
Familienerholungs- möglichkeiten angeboten werden können, um so konkreter
wird das Kolpingwerk als familienfreundlicher Sozialverband erlebbar.
(23) Problematisierung der Lebenswelt Ehe und Familie in der Wirtschaft
Wirtschaft stellt Mittel zur Bedürfnisbefriedigung durch Waren und Dienstleistungen
für die Gesellschaft und damit auch für die Familie zur Verfügung.
Die bei der Güterer- stellung bzw. der Bereitstellung von Dienstleistungen
erforderliche Arbeitskraft wird ausschließlich direkt oder indirekt von
den Familien zur Verfügung gestellt. Neben der Versorgung mit Waren und
Dienstleistungen bietet die Wirtschaft den Ehepartnern und Familien die notwendige
Einkommenssicherung als Entgeld für erbrachte Leistungen.
Die offensichtlich enge Verzahnung der Lebenswelt Ehe und Familie mit der Wirtschaft
ist den wirtschaftlich Verantwortlichen immer neu bewußt zu machen. Sie
ist auch der Grund dafür, von der Wirtschaft über das Existenzminimum
hinaus materielle und immaterielle Unterstützungen einzufordern, da letztlich
auch die Wirtschaft von den Leistungen der Familie profitiert. Je mehr die gegenseitige
Verwiesenheit der Lebenswelt Ehe und Familie und Wirtschaft bewußt und
erlebbar gemacht werden kann, um so größer wird die gegenseitige Offenheit
füreinander sein.
(24) Aufwertung der Bedeutung von Ehe und Familie durch die Massenmedien
In vielen Gesellschaften nehmen Einfluß und Macht der Massenmedien zu.
Massenmedien haben nicht nur Einfluß auf den Ablauf des familiären
Zusammenlebens und das Verhalten der einzelnen Familienmitglieder, sondern die
Darstellung des Wertes von Ehe und Familie für Gesellschaft, Staat und Kirche
hat auch Einfluß auf das Selbstverständnis von Familien. Die Möglichkeiten
der Massenmedien sind nicht allein als Bedrohung zu sehen, sondern auch als Chance
zu begreifen. Das Kolpingwerk bemüht sich auf den verschiedensten Ebenen,
auch in den Massenmedien zu einer positiven Darstellung der unverzichtbaren Bedeutung
von Familie als Keimzelle der Gesellschaft beizutragen.
(25) Verdeutlichung der Lebenswelt Ehe und Familie in der Kirche
Das in den Quellen der Offenbarung, in verschiedensten Dokumenten des kirchlichen
Lehramtes, des II. Vatikanischen Konzils, in den Sozialrundschreiben der Päpste,
so vor allem in "familiaris consortio" (1981) grundgelegte Ehe- und
Familienverständnis, die in diesen Quellen verankerten Ansätze und
Leitlinien für Ehe- und Familienarbeit und Familienpolitik sind auch in
Verkündigung, Liturgie und Diakonie zu thematisieren, zu verdeutlichen und
in möglichst konkreten von Betroffenen erlebbaren Formen umzusetzen. Dazu
zählen: die gezielte Ausfaltung einer differenzierten Familienpastoral,
die regelmäßige Gestaltung von Familiengottesdiensten, theologische
Informationen, gezielte Angebote für Familienangehörige konfessionsverschiedener
Ehen und Begründung des Fundamentes des sakramentalen Eheverständnisses
u.v.a. Je deutlicher Kirche die Lebenswelt von Ehe und Familie in ihren theologischen
Angeboten und Diensten aufgreift und umsetzt, um so menschennäher ereignet
sich Ortskirche.
(26) Gewährleistung und Sicherung menschenwürdiger Gegebenheiten von
Ehe und Familie durch Gesetze
Die originären Gemeinschaften Ehe und Familie sind von nationalen Gesetzgebern
zu gewährleisten, zu sichern und deren Aufgaben und Funktionen subsidiär
zu unterstützen. Ehe und Familie sind als Urgemeinschaften auch in internationalen
Katalogen zu verankern. Diese und weitere Forderungen werden Mitglieder des Kolpingwerkes,
die nationalen Kolpingwerke und das Internationale Kolpingwerk ausdrücklich
und nachdrücklich immer wieder direkt oder indirekt in die jeweils relevanten
politischen Organe einbringen. Gesetzliche Gewährleistung und Sicherung
der Eigenheiten von Ehe und Familie sind gerade in einer Zeit verschiedener technischer,
gesellschaftlicher, wirtschaftlicher, religiöser und politischer Entwicklungen
dringendst geboten. Je deutlicher Ehe und Familie durch nationale Gesetze und
internationale Kataloge gewähr- leistet werden und gesichert sind, um so
gesicherter
sind Gesellschaft und Kultur, um so menschenwürdiger wird menschliches Zusammenleben
gestaltbar und erlebbar sein.
IV. Abschluss und Aufforderung
Das Kolpingwerk wird in allen seinen Gruppierungen und auf allen Ebenen sich
für Wert und Bedeutung der Familie für Gesellschaft, Staat und Kirche
einsetzen.
Im besonderen bemüht sich der Verband um Stiftung, Erhaltung
und Gestaltung eines menschenwürdigen Familienlebens und dessen Sicherung
und Gewährleistung durch eigene Rechte der Familie. Alle Mitglieder des
Kolpingwerkes und Personen, die diese Leitlinien unterstützen möchten,
sind aufgefordert, diese Aufgaben des Verbandes mit und für die Familie
nach Kräften in Wort und Tat zu unterstützen.
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