Internationale Solidarität
I. Zur Ausgangssituation und den Grundlagen
1. Die Welt rückt zusammen
Die Welt ist gekennzeichnet durch einen rasanten Wandel, der alle Bereiche
des wirtschaftlichen, politischen, sozialen, kulturellen und religiösen
Zusammenlebens der Menschen prägt. In diesem Wandel entsteht zugleich ein
immerdich- teres Netz wachsender Verflechtungen und wechselseitiger Abhängigkeiten,
das auch für den Einzelnen zunehmend zu einer den Alltag prägenden
Herausforderung wird und mit dem Stichwort Globalisierung gekennzeichnet ist.
Es haben sich neue Märkte, neue Akteure, neue Regeln und Normen sowie neue
Kommunikationsmittel entwickelt.
2. Chancen und Gefahren des Wandels
Dieses neue Netz von Beziehungen birgt sowohl Chancen als auch Gefahren. Es
erweitert die Entwicklungsmöglich- keiten für einige, aber verringert
diese für andere. So rückt die Welt zwar immer enger zusammen, gleichzeitig
aber wächst die Ausgrenzung der sozial Schwachen und Benachteiligten, wachsen
Fremdheit und Vereinzelung zwischen den Menschen, vertieft sich die Kluft zwischen
Nord und Süd, zwischen Ost und West und zwischen den Generationen. Es gilt,
diesen Wandel im Horizont einer globalen Verantwortung für das Wohl aller
Menschen dieser Einen Welt aktiv und bewusst zu gestalten.
3. Globale Verantwortung und Solidarität
Eine bewusste Gestaltung des Wandels setzt angesichts der Globalisierung eine
universelle Solidarität voraus. Sie stellt eine Antwort auf die wachsende
gegenseitige Ab- hängigkeit der Menschen dar. Für Christen findet diese
universelle Solidarität ihre Begründung in der Geschwister- lichkeit
aller Menschen als Kinder des einen Vaters. Angesichts der Größe der
Herausforderungen müssen Wege gesucht werden, wie trotz wachsenden Indivi-
dualismus
solidarisches Handeln gestärkt werden kann. Nachweislich wächst Solidarität
da, wo Menschen sich im Glauben vernetzen.
4. Verantwortung für Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung
Die Kluft zwischen arm und reich wächst stetig. Armut zerstört elementare
Menschenrechte: Sie verhindert den Zugang zu Nahrung, Gesundheitsversorgung und
Bildung. Die Bekämpfung der Armut muss heute das entwicklungs- politische
Denken und Handeln der internationalen Gemein- schaft leiten. Sie ist unabdingbare
Voraussetzung für die Schaffung von internationaler sozialer Gerechtigkeit
und Frieden. Eine universelle Solidarität darf auch nicht die Verantwortung
für die nachwachsenden Generationen und die Mitgeschöpfe aus den Augen
verlieren. Alles Handeln muss deshalb einer Prüfung auf seine Sozialverträglichkeit
und seine Nachhaltigkeit unterzogen werden.
5. Solidarisches Handeln als gegenseitige Verpflichtung
Solidarisches Handeln ist ein Geben und Nehmen, das auf Gegenseitigkeit beruht.
Deshalb liegt es in der Verpflich- tung der Leistungsfähigeren, ihre Gaben
zu teilen, seien sie nun materieller oder geistiger Natur. Andererseits kommt
aber auch den Schwächeren die Verpflichtung zu, alle ihnen mögliche
Anstrengungen zu unternehmen, um ihre Lebenssituation eigenverantwortlich und
selbstbe- stimmt zu verbessern. Solidarität darf keine Einbahnstraße
sein, sondern es handelt sich um einen Prozess, in dem die Partner voneinander
lernen und miteinander wachsen.
6. Die internationale soziale Frage
Im Zuge der sich weltweit abzeichnenden gegenseitigen Abhängigkeiten
ist auch die soziale Frage zu einer inter- nationalen sozialen Frage geworden.
Die wachsende Kluft zwischen sich schnell entwickelnden und durch verbrei- teten
Wohlstand gekennzeichneten Weltregionen sowie Weltteilen, die hinter dieser Entwicklung
zurückbleiben und durch wachsende Armut gekennzeichnet sind, verlangt nach
entschiedenen Gegenmaßnahmen.
7. Die nationale soziale Frage
Die Existenz einer internationalen sozialen Frage bedeutet nicht, dass brennende
soziale Fragen nicht auf nationaler Ebene fortbestehen. Auch innerhalb der Nationalstaaten
zeichnet sich eine wachsende Kluft zwischen einkommens- starken und einkommensschwachen
Bevölkerungsteilen ab und eine zunehmende Tendenz, die einkommensschwa-
chen Schichten an gesellschaftlichen Entscheidungen weniger zu beteiligen. Diese
Entwicklung
wird verstärkt durch ein wachsendes Stadt-Land-Gefälle und zuneh- mende
regionale Einkommensunterschiede.
8. Die soziale Frage als Herausforderung für das Kolpingwerk
Das Kolpingwerk hat sich seit seiner Gründung verpflichtet gefühlt,
einen Beitrag zur Lösung der sozialen Frage der jeweiligen Zeit zu leisten.
Adolph Kolping selbst sah im Verband ein geeignetes Mittel, um an der Lösung
der sozialen Frage zu arbeiten. Nachdem hierbei zunächst die nationale soziale
Frage im Vordergrund stand, hat das Internationale Kolpingwerk seit Anfang der
70er Jahre des 20. Jahrhundert sich auch engagiert bemüht, Beiträge
zur Lösung der internationalen sozialen Frage zu leisten.
II. Solidarität verlangt Strukturen
9. Eine neue Dimension der Solidarität
Beiträge zur Lösung der internationalen sozialen Frage und zur universellen
Solidarität erfordern nicht nur das Engagement jedes Einzelnen, sondern
verlangen auch besondere Strukturen. Während früher Solidarität
ein Kennzeichen traditioneller Sozialzusammenhänge war, ist heute eine Erweiterung
praktischer Solidarität auf globale Dimensionen hin erforderlich. Adolph
Kolping sah in dem von ihm gegründeten Sozialverband eine Solidaritäts-
struktur,
die traditionelle Sozialzusammenhänge überstieg und eine Lösung
sozialer Probleme in einer vergrößerten solidarischen Gemeinschaft
ermöglichen sollte.
10. Die Entfaltung der Anlagen des einzelnen Menschen
Die Solidargemeinschaft des Kolpingwerkes wollte und will den Einzelnen befähigen,
seine Persönlichkeit zu entfalten, um eigenverantwortlich und gemeinschaftlich
an der Entwicklung einer solidarischen Gesellschaft in globaler Perspektive mitzuwirken.
Durch die Entfaltung seiner eigenen Anlagen und Fähigkeiten wird der einzelne
Mensch in die Lage versetzt, auch einen ihm entsprechenden Beitrag im Rahmen
der Solidargemeinschaften, in die er eingebunden ist, bzw. im Rahmen der alle
Menschen um- fassenden universellen Solidarität zu leisten.
11. Das Kolpingwerk als weltweit wirkende Sozialstruktur
Solidaritätsstrukturen können in der Regel nur die vereinen, die
durch gemeinsame Überzeugungen, durch gemeinsame Interessen oder durch ein
gemeinsames Schicksal miteinander verbunden sind. Bisher waren solche Solidaritätsstrukturen
daher oft regional oder national begrenzt. Das Internationale Kolpingwerk will
ganz be- wusst eine Solidaritätsstruktur sein, die weltweit wirkt und damit überholte
Grenzen der Solidarität sprengt. Im Programm des Internationalen Kolpingwerkes
heißt es: Als weltweite Gemeinschaft sieht das Kolpingwerk eine besondere
Aufgabe in der Pflege und Förderung der internationalen Zusammenarbeit und
Solidarität, auch und gerade im Verband selbst.
12. Solidarität beginnt in der Kolpingsfamilie
Die kleinste Solidargemeinschaft innerhalb des Kolping- werkes ist die Kolpingsfamilie.
Das Internationale Kolping- werk sieht im Aufbau und in der Förderung von
Kolpings- familien und ihrer Integration in das Internationale Kolping- werk
einen
ersten Schritt zur Förderung einer weltweiten und praktischen universellen
Solidarität. Als Orte gemein- schaftlich erfahrenen und geteilten Lebens
sind
Kolpings- familien eine Möglichkeit, um das eigenverantwortliche Denken
und
Handeln der Menschen zu stärken. Durch demokratische Strukturen leisten
sie einen Beitrag zur demokratischen Gestaltung des Zusammenlebens in Politik
und Gesellschaft sowie zur Lösung der sozialen Frage und einer am Gemeinwohl
ausgerichteten Gesellschaft.
13. Zur Mitarbeit an der Lösung der sozialen Frage verpflichtet
Die Solidarität zwischen den Kolpingsfamilien und den verschiedenen Organisationsebenen
des Kolpingwerkes weltweit kann und soll ein entscheidender Beitrag dazu sein,
dass das Kolpingwerk auf allen Ebenen und mit allen verbandlichen Gruppierungen
einen effizienten Beitrag im Rahmen seiner eigentlichen Zielsetzung leisten kann:
Mitarbeit an der Lösung der nationalen und internationalen sozialen Frage.
III. Die ganzheitliche Entwicklung als Ziel
14. Die Welt zwischen Über- und Unterentwicklung
Beim Studium der internationalen sozialen Frage und damit auch als Hintergrund
der Forderung nach mehr sozialer Gerechtigkeit wird deutlich, dass ein Teil der
Menschheit in absoluter Armut lebt und oftmals nicht über das zum Über-
leben
Notwendige verfügt. Andererseits lässt sich fest- stellen, dass für
bestimmte soziale Schichten eine über- triebene Verfügbarkeit von jeder
Art materieller Güter besteht. Die katholische Soziallehre hat daher dem
Begriff der Unterentwicklung ganz bewusst den Begriff der Überentwicklung
entgegengesetzt. Sie hat die inter- nationale Gemeinschaft in ihre praktische,
politische und soziale Verantwortung gerufen, die wirtschaftlichen Ver- hältnisse
weltweit so zu ordnen, dass sie eine menschen- würdige Entwicklung aller
Menschen
in Frieden und Gerechtigkeit ermöglichen. Dies erfordert sowohl ein kritisches Überdenken
des eigenen Lebensstils als auch eine vorrangige Unterstützung derjenigen
Menschen, die nicht einmal ihre elementaren Grundbedürfnisse befrie- digen
können und von besonderen Notlagen betroffen sind.
15. Ziel der Entwicklung
Dies wirft die Frage nach dem Ziel jeder menschlichen Entwicklung auf. Entwicklung
besteht nicht in einer immer größeren Verfügbarkeit über
materielle Güter, sondern muss immer den ganzen Menschen im Auge haben.
Im Zentrum aller Entwicklung und damit auch von Wirtschaft und Politik steht
der Mensch in seiner unverlierbaren Würde. Eine menschenwürdige globale
Entwicklung muss auf das Gemeinwohl der ganzen Menschheit und die Lebenschancen
künftiger Generationen hin ausgerichtet sein. Das Kolpingwerk folgt diesem
ganzheitlichen Entwicklungsverständnis und sieht eine Aufgabe darin, ausgehend
von der gleichen Würde aller Menschen, die Menschenrechte zu sichern und
zu fördern und sich für ihre politische Einhaltung einzusetzen. Es
unterstützt die Selbstorganisation der Menschen in allen Teilen der Erde
und beteiligt sich am Aufbau und Gestaltung zivilgesellschaftlicher Strukturen.
Da der Mensch Ausgangspunkt und Ziel jeder Entwicklung ist, so sieht das Kolpingwerk
seine besondere Aufgabe darin, Menschen Hilfestellung zu leisten zur Befriedigung
ihrer seelischen, religiösen und leiblichen, ihrer geistigen und kulturellen
Bedürfnisse. Das Ziel einer ganzheitlichen und ständigen Entwicklung
des Menschen berücksichtigt sowohl die Individual- wie auch Sozialnatur
des Menschen.
16. Förderung der Menschenrechte in allen Bereichen
Dieses ganzheitliche Verständnis erfordert eine umfas- sende Berücksichtigung
der Menschenrechte unter persön- lichen, religiösen, kulturellen, gesellschaftlichen,
wirt- schaftlichen und politischen Rücksichten. Das Kolpingwerk sieht seine
Aufgabe dabei vor allem in der Sicherung des Rechtes auf Leben in jedem Stadium,
der Förderung der Rechte der Familie als Grundzelle der Gesellschaft, dem
Einsatz für Gerechtigkeit in den Arbeitsverhältnissen, der Sicherung
der Rechte des Einzelnen und von gesellschaft- lichen Gruppen in der politischen
Gemeinschaft und der Würdigung der Rechte des Menschen auf seine transzen-dentale
Berufung. Es wendet sich gegen jede Diskrimi- nierung nach Rasse, Sprache, Religion
oder Geschlecht und setzt sich vor allem gegen die Diskriminierung der Frauen
ein. Der Weg zu dieser umfassenden Förderung und Sicherung der Menschenrechte
erfordert den ganzen Einsatz aller in der solidarischen Gemeinschaft des Kolping-
werkes
zusammengeschlossenen Mitglieder und Gruppierungen.
17. Formen der Förderung der menschlichen Person
Neben der allgemeinen Sicherung und Förderung der Menschenrechte sieht
das Kolpingwerk eine besondere Aufgabe in der Förderung der einzelnen Person.
Diese Förderung der menschlichen Person reicht von der karitativen Unterstützung
und Hilfe über die Ausbildung bis hin zur Verbesserung bzw. Erneuerung der
Ordnungen des menschlichen Zusammenlebens.
Das Kolpingwerk versteht unter der Förderung der menschlichen Person
die ständige und ganzheitliche Entwicklung des ganzen Menschen. Dadurch
wird er fähig, gemäß seines Glaubens und den Zeichen der Zeit
zu sehen, zu urteilen und zu handeln. Dabei ist sich das Kolpingwerk bewusst,
dass die Förderung der mensch- lichen Person ein ständiger Prozess
ist, der nie zum Abschluss kommt und alle Dimensionen umfasst, ange- fangen von
den
physischen, affektiven, intellektuellen, kulturellen, beruflichen, sozialen,
politischen, psycholo-gischen bis hin zur spirituellen und religiösen Seite
des Menschen.
18. Die besondere Förderung des arbeitenden Menschen
Aus der Geschichte des Kolpingwerkes heraus gilt unsere besondere Förderung
den Menschen, die in abhängiger Arbeit stehen. Wir treten dabei ein für
humane Arbeits- bedingungen und gerechten Lohn. Heute verstehen wir Arbeit aber
nicht nur als Erwerbsarbeit, sondern beziehen darin auch die Arbeit in der Familie
und für das Gemein- wesen mit ein. Die Sorgen derer, die Erwerbsarbeit suchen,
sind eine ständige Herausforderung für uns und die globale Gesellschaft.
19. Die besondere Bedeutung der Ausbildung
Der Mensch ist für seine eigene Entwicklung vorrangig verantwortlich.
Ausgestattet mit geistigen Kräften und freiem Willen ist er aufgefordert,
alle seine Anlagen zur Entfaltung zu bringen. Das Kolpingwerk bietet daher dem
Einzelnen die Möglichkeit, durch geeignete Bildungs- maßnahmen seine
Fähigkeiten zu erkennen.
Ein besonderes Schwergewicht legt das Kolpingwerk
dabei auf die berufliche Ausbildung, da eine fundierte Berufs- ausbildung die
beste
Gewähr für einen dauerhaften Arbeitsplatz darstellt und damit dem Einzelnen
noch am ehesten die Möglichkeit bietet, aus dem Arbeitsentgelt seine Grundbedürfnisse
zu befriedigen. Gleichzeitig kann eine fundierte Berufsausbildung dazu beitragen,
mehr Selbstvertrauen zu gewinnen und damit die Persönlichkeit des Einzelnen
zu stärken.
20. Die Bedeutung der unternehmerischen Initiative
Die so gestärkte Persönlichkeit ist auch befähigt zu unternehmerischer
Initiative. Solche unternehmerische Initiative ist erforderlich zur Ausnutzung
aller Entwicklungs- chancen, zur Schaffung neuer Arbeitsplätze und zur Bewältigung
der Herausforderungen einer sich wandelnden Gesellschaft. Das Kolpingwerk sieht
nicht nur eine Aufgabe in der Weckung und Förderung solcher unternehmerischer
Initiativen, sondern auch in der Mitgestaltung von Gesellschaftssystemen, die
der unternehmerischen Initiative genügend Freiraum lassen und sie nicht
durch bürokratische Prozesse entmutigen.
21. Die Mitgestaltung des sozialen Wandels
Das Kolpingwerk ist in seiner ganzen Geschichte dafür eingetreten, dass
die Ordnungen des menschlichen Zusammenlebens sowohl durch Selbsthilfe der Betroffenen,
als auch durch entsprechende Gesetze gerechter und menschlicher gestaltet werden.
Angesichts der sich verändernden Umstände setzt dies einen ständigen
sozialen Wandel voraus, der der aktiven Mitgestaltung bedarf. Sozialer Wandel
setzt dabei beim einzelnen Menschen an, das heißt: die Menschen mit ihren
Einstellungen und Haltungen müssen sich ändern und damit die Änderung
sozialer Strukturen bewirken. Damit sieht das Kolpingwerk das Schwergewicht seiner
Arbeit darin, durch Veränderung des Menschen, seiner Einstellungen und Verhaltensweisen
einen sozialen Wandel zu bewirken. Nach diesem Verständnis sind die einzelnen
Menschen auch die eigentlich Verantwortlichen für die Gestaltung der gesellschaftlichen
Rahmen- bedingungen, und es liegt in ihrer Verantwortung, diese Rahmenbedingungen
so zu gestalten, dass sie sozial gerecht und gemeinwohlorientiert sind. Gesellschaftliche
Strukturen und Rahmenbedingungen, die diesen Anforderungen nicht entsprechen,
bezeichnet die katholische Soziallehre als "Strukturen der Sünde",
die letztlich ihren Ursprung in sündhaftem Verhalten der Menschen haben,
die diese gesellschaftlichen Strukturen gestalten.
IV. Partnerschaften als besondere Strukturen der Solidarität
22. Partnerschaft setzt Ernstnahme der Partner voraus
Neben der allgemein im Kolpingwerk geleisteten Solidarität können
sich auch Partnerschaften zwischen Kolpings- familien, Diözesanverbänden
und Nationalverbänden bilden, die eine besondere Struktur der Solidarität
darstellen. Im Rahmen einer Partnerschaft streben die beteiligten Verbandsebenen
ein Miteinander an, in dem sich die jeweiligen Partner in ihrer kulturellen Vielfalt
und Verschiedenheit ernst nehmen und in praktischer Ver- bundenheit wechselseitig
respektieren. Partnerschaften sind Lerngemeinschaften eines solidarischen Miteinanders
in der Einen Welt.
23. Partnerschaften beruhen auf freiwilliger und gemeinsamer Entscheidung
Partnerschaften stellen eine freiwillige und durch gemein- same Entscheidung
der Partner eingegangene besondere Verpflichtung zur solidarischen Verbundenheit
dar. Solidarität bedeutet auch hier ein wechselseitiges Geben und Nehmen,
das sich nicht auf den materiellen und finanziellen Teil beschränkt, sondern
ein Miteinander- und Voneinander-Lernen im Horizont der Einen Welt erlebbar macht.
24. Partnerschaften fordern Dialog und sind Wandlungen unterworfen
Die Form des partnerschaftlichen Austausches und die Dichte der partnerschaftlichen
Beziehungen kann sich im Zeitablauf ändern. Partnerschaft setzt einen ständigen
Dialog voraus und stellt besondere Anforderungen, wenn sie zwischen verbandlichen
Gruppen aus unterschiedlichen Kontinenten und Kulturkreisen eingegangen wird.
Gerade solche Partnerschaften sind oft einem Prozess unter- worfen, der mit einer
einseitigen materiellen Hilfeleistung beginnen kann und erst Schritt für
Schritt auch menschliche Begegnungen mit einem Austausch auch geistiger Gaben
möglich macht. Gerade im Rahmen der menschlichen Begegnungen, insbesondere
durch die Förderung des Jugendaustausches, lässt sich dann bei aller
Unterschied- lichkeit der Prägung des Menschen durch seine Kultur auch die
alle Menschen verbindende Gemeinsamkeit entdecken.
25. Partnerschaften und ihr Verhältnis zur gesamtver- bandlichen Solidarität
Partnerschaften innerhalb des Kolpingwerkes stellen eine besonders intensive
Verbindung von verbandlichen Gliederungen bzw. Gruppen untereinander und damit
auch eine besondere Solidaritätsstruktur dar, die um so lebendiger ist,
wenn sie von möglichst vielen Mitgliedern der jeweiligen partnerschaftlich
miteinander verbundenen Organisationsebenen mitgetragen wird. In einer solchen
Partnerschaft kann eine besonders intensive Erfahrung der Solidarität über
alle nationalen Grenzen hinweg gewonnen werden. Dennoch darf die besondere Solidarität
zwischen durch Partnerschaft miteinander verbundenen Kolping- gemeinschaften
nicht
zu einer völligen Ausklammerung der Anforderungen einer alle Kolpingsfamilien
und Gruppie- rungen umfassenden verbandlichen Solidarität führen.
|